Zeitarbeit und -Firmen Hier kommt alles hinein, das mit Zeitarbeit zu tun hat... |
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Neuer Nutzer | ![]() Dürfen die das? Meine Daten (welche das auch immer sind) so einfach an Zeitarbeitsfirmen weiter geben ![]() |
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Elo-User/in | ![]() |
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![]() | #4 |
Elo-User/in | ![]() Klar , immerhin bist de verpflichtet jede Arbeit anzunehmen , wenn Vater Staat dadurch Leistungen sparen kann . Das diese AV teilweise ohne Zustimmung oder Kenntnis der ELOs deine Daten irgendwo veröffentlichen halte ich ja auch für bedenklich , aber was kümmern JC Gesetze ![]() |
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![]() | #5 |
Mod.Vorlagen | ![]()
... und weil du - mal wieder nur Job Center (bei einem Newbie!!) - gelesen und dafür das "als Arbeitssuchender" überlesen hast ... ist automatisch der § 10 SGB II aka "jede Arbeit zumutbar"? Hallo Japper, erst Mal; Willkommen im Forum! Wie @noillusions angesprochen hat; Um dich in zumutbare(!!!) Arbeit zu vermitteln darf das Amt, die Agentur für Arbeit (= AfA) im ALG1 / SGB III (hier ist die Zumutbarkeit im § 140 SGB III geregelt) oder das JobCenter (= JC) im ALG2, Hartz4 / SGB II (hier ist die Zumutbarkeit im § 10 SGB II geregelt), dir Stellenanzeigen oder Vermittlungsvorschläge (= VV) zusenden! Normalerweise bekommt auch der potentielle Arbeitgeber eine AG-Version des VV zugeschickt, in dem deine Kontaktdaten ggf. auch dein JOBBÖRSE-Profil aufgelistet ist. Da Zeitarbeitsfirmen (= ZAF) dringend "Frischfleisch", d. h. nicht informierte, naive und/oder überrumpelte Bewerber, brauchen sind solche "Initiativ"-Einladungen (fast schon) Standard! Sollte kein VV für diese ZAF kommen, kannst du dir in dem Laden ein paar "Freunde" machen, indem du dich an die Möglichkeiten des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hältst (Link: https://www.elo-forum.org/zeitarbeit...ml#post1786192 #1450) AnonNemo |
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![]() | #6 |
Elo-User/in | ![]() @Japper Angesichts dieser schon oft gelesenen vagen Formulierung ("wir haben Ihre Daten vom JC erhalten und sind an einer Zusammenarbeit interessiert") solltest du zunächst prüfen, ob du überhaupt einen schriftlichen, mit RFB versehenen VV vom JC bekommen hast. Es kann nämlich auch heißen, daß die ZAF deine Daten lediglich der "Jobbörse" entnommen und dich von sich aus angeschrieben hat. Solange dir kein solcher VV vorliegt, bist du bezüglich dieses Angebots zu nichts verpflichtet. Beachte außerdem, daß sich ein verbindlicher VV immer auf eine ganz konkrete Stelle bei einer Firma beziehen muß und nicht auf eine Mitarbeit an sich. Über andere Stellen, auch bei derselben Firma, brauchst du nicht zu verhandeln.
__ Meine Beiträge stellen nur persönliche Erfahrungen oder Meinungen dar und sind keine Rechtsberatung. |
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![]() | #7 |
Neuer Nutzer ![]() | ![]() Moin, danke für die Antworten :) Also, wenn ich das so richtige lese gibt es mal wieder "keine klare Richtlinien" dafür (Verwirrung stiften ist alles oder. Keiner soll mehr klar sehen). @ Fenriswolf, wie soll ich denn etwas Widersprechen von dem ich nicht mal weiß, das es passieren wird. Irgendwann war es mal so (als es noch Ordnung in diesem Land gab) das man der Weitergabe seiner Daten explizit zustimmen musste, damit sie überhaupt weitergegeben werden durften. Das würde ja bedeuten, das ich mindestens jeden in ganz Deutschland anschreiben müsste, um vorsorglich eine evt. Weitergabe meiner Daten zu verhindern. (Hilfe, wo sind die Datenschützer?) Ist das eine gesicherte Rechtssprechung? @ AnonNemo, vielen Dank für dein herzliches Willkommen :) und vor allem für die Übersetzung all der Kürzel für mich als "Newbie" :) Ich bin deinem Link mal gefolgt, das ist hoch kriminell was die da machen. Krass echt! Und ne, Freunde habe ich da bei JC (Job Center) eh nicht mehr. Kann ich aber auch drauf verzichten, wer braucht schon "solche" Freunde. Im Moment habe sie mich ziemlich auf dem Kiecker. Ich "war nicht kooperativ" genug. Eine völlige Verdrehung der Realität. Da ich die treibende Kraft war und um einen Arbeitsplatz kämpfte den ich sicher hatte (wenigstens, bis das JC ins Spiel kam), bedeutet das wohl so viel wie "Ich war einfach nicht lieb" genug. Böse ich, ich hätte man doch den kurzen Rock anziehen sollen an dem Tag *Kopf schüttel* Aber, die nehmen mich gerade so auseinander, das ich mich lieber im Moment gar nicht rühren mag. Tod stellen heißt die Devise. Habe mich jetzt erst mal über Krankschreibung gerettet, was bei mir zum Glück jederzeit geht. Aber vllt wäre eine Möglichkeit, sich wirklich mal an den Datenschutzbeauftragten zu wenden? Im Moment macht das JC, trotz mitlerweile eingeschalteten Anwalt weiterhin mit mir was sie wollen. Es ist ein Kräftemessen, ganz klar. Völlig Sinnlos und Kontraproduktiv, aber es sind nur mal Machtmenschen die da oft sitzen. @ Fritz Fleißig, ich habe auf das Schreiben der Zeitarbeitsfirma gar nicht reagiert. Auf keinen der 3 Sinnlos Vermittlungsvorschläge. Es waren Nachbesserungsversuche des JC für den versauten Job den ich hatte. So stand es in der EGV (Eingliederungsvereinbarung) die man mir geschickte hatte, die ich aber nie unterschrieben habe. War nur eine Formsache, weil, da hatte ich ja auch noch einen Job. Ich hoffe nicht, das da noch etwas nachkommt. Ansonsten muss mein Arzt mir halt bestätigen, das ich zur Zeit keine Bewerbungen schreiben kann. Macht zur Zeit auch gar keinen Sinn, weil ich längerfristig Krank bin und keiner weiß was wird. Das JC wird schon meine Daten an diese Zeitarbeitsfirma weiter gegeben haben. Das passte zu dem zeitlichen Rahmen, in dem ich die anderen beiden Bewerbungsvorschläge erhalten habe. Mit RFB versehenen VV? Was ist RFB? Ich verstehe nicht :) Magst du mir das bitte noch mal in "Newbie" Deutsch übersetzen. Danke :) |
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![]() | #8 |
Redaktion | ![]()
__ Beste Grüße aus der Stadt mit x von Curt The Cat ![]() ------------------------------- Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrung, stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar ! ______________________________________________ An alle iOS- & Androidkrieger - Bitte formuliert aussagefähige Sätze! "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht ... deshalb WIDERSTAND!!! Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland, Sparkasse Bonn, IBAN: DE95 3705 0198 1900 0573 06, BIC: COLSDE33XXX |
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Stichworte |
arbeitssuchender, center, daten, weitergeben |
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